Die Genossenschaft hat als Organe
Die Vertreterversammlung
Die Mitglieder der Genossenschaft wählen alle 5 Jahre die Vertreter per Briefwahl.
Der Aufsichtsrat
Die Vertreter wählen in der Vertreterversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates für 3 Jahre.
Der Vorstand
Der Vorstand kann bis zu 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt werden.
Alle Festlegungen zu den Organen, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft verankert.
Die Satzung können Sie hier nachlesen: Satzung
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